Einstein und die Räuber
Enteignung Einsteins durch die Nazis
Die Nazis hatten es eilig, sich Einsteins Vermögen anzueignen, das er in Deutschland zurückgelassen hatte. Am staatlichen Beutezug beteiligten sich viele Stellen, doch Hauptakteure waren die Gestapo und das Potsdamer Regierungsgpräsidium.
Nach Hitlers Machtergreifung hatte Einstein vorläufige Zuflucht in dem kleinen belgischen Badeort Le Coq sur Mer gefunden. Am 10. Mai. 1933, dem Tag der Bücherverbrennung, teilte die Gestapo ihm mit, dass sein und seiner Frau Guthaben und Depots im Wert von 62 700.- RM bei der Dresdner Bank in Berlin zu Gunsten des Preußischen Staates enteignet worden seien. Begründet wurde diese Maßnahme mit der "Abwehr auch in Zukunft noch zu erwartender kommunistischer staatsgefährdender Umtriebe". Den juristisch vorhergehenden Schritt einer Beschlagnahme, mit der das Vermögen unter Nachweis der strafrechtlichen Relevanz erst einmal sichergestellt wurde, bevor es im Akt der Enteignung dem Staat zugesprochen wurde, hat sich die Gestapo dabei gespart.
Einstein, der den Rechtsweg gegen die Nazis berechtigterweise für aussichtslos hielt, hat über einen New Yorker Anwalt 1952 beim Entschädigungsamt in Berlin Rückerstattungsansprüche geltend gemacht. Das konnte er nur, weil er die Einziehungsverfügung der Gestapo von 1933 noch besaß, denn die Dresdner Bank mochte sich nicht daran erinnern, dass er überhaupt je ein Konto oder Wertpapierdepot besessen hatte. Wenigstens für die dort verzeichneten Vermögenswerte gewann Einstein, der schließlich geklagt hatte, den am 18. Juli 1956 vor dem Landgericht Berlin verhandelten Prozess, doch da war er schon tot.
Mit Verfügung vom 11. April 1933 waren Einstein und seine Frau außerdem zur Zahlung der "Reichsfluchtsteuer" in Höhe von 15 675.- RM verpflichtet
mit der Einstein-Zitatmaschine!










